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Folter

Was ist Folter und wozu wird Folter angewandt?

Folter wird zur Bestrafung angewandt, zur Erpressung von Geständnissen, zur Erniedrigung oder zur Einschüchterung. Gefoltert wird mit Schlägen, mit Elektroschocks, durch Vergewaltigungen und sexuellen Missbrauch. Menschen werden zur Folter an Händen oder Füssen aufgehängt, fast zum Ersticken gebracht, mit dem Tod bedroht oder bis zum Ertrinken in eiskaltes Wasser getaucht.
Doch auch Misshandlungen wie lang dauernde Einzelhaft, regelmässiger Schlafentzug, die unablässige Einwirkung von grellem Licht oder lauter Musik, stundenlanges Verharren in Stresspositionen oder etwa das Überstülpen von Kapuzen und das Verbinden der Augen gelten als Folter, wenn sie über einen längeren Zeitraum angewandt werden.

Das fordert Amnesty International
Das Völkerrecht verpflichtet alle Regierungen dazu, das Folterverbot unter allen Umständen zu wahren und zu gewährleisten. Eine wichtige Voraussetzung dafür ist das Verbot jeder Art von Diskriminierung.
Diskriminierung höhlt den Grundsatz aus, dass alle Menschen vor dem Gesetz gleich sind. Indem sie die Opfer entmenschlicht, leistet sie Folterungen und Misshandlungen Vorschub. In ihrem Engagement gegen die Folter setzt sich Amnesty International deshalb besonders gegen die Straffreiheit der Täter und gegen Diskriminierung ein.
Amnesty International ruft alle Regierungen dazu auf, folgende 12 Punkte zur Verhütung von Folter durch Angehörige staatlicher Stellen umzusetzen. Sie sollen ihre internationalen Verpflichtungen einlösen, Folter zu verhüten und zu bestrafen, ganz gleich ob sie von Amtsträgern oder anderen Personen verübt werden.
Darüber hinaus fordert Amnesty International, dass auch bewaffnete politische Gruppen keine Folter anwenden.

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Weitere Informationen auf amnesty.de

Todesstrafe

Die Todesstrafe lässt sich nicht rechtfertigen, denn sie ist unmenschlich, unwirksam und unwiderrufbar. Deshalb setzt sich Amnesty International gegen jede Form der Todesstrafe und für ihre weltweite Abschaffung ein.

Das fordert Amnesty International

  • Die Verlängerung des Moratoriums für die Anwendung der Todesstrafe
  • Die Abschaffung der Todesstrafe für alle Verbrechen
  • Die weltweite Ratifizierung von Abkommen, welche die Abschaffung der Todesstrafe fordern wie etwa das zweite Fakultativprotokoll zum internationalen Pakt über zivile und politische Rechte (Pakt I)
  • Alle Länder, die die Todesstrafe nach wie vor anwenden, müssen in Übereinstimmung mit ihren internationalen Verpflichtungen die Todesstrafe gegen Minderjährige abschaffen

Weitere Informationen auf amnesty.de

Internationale Abkommen

Allgemeine Erklärung der Menschenrechte

Am 10. Dezember 1948 wurde die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte von den Mitgliedsstaaten der Vereinten Nationen verabschiedet. Sie umfasst 30 Artikel, in denen die Rechte eines jeden Menschen festgelegt sind.

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte ist die Basis für Freiheit und Gerechtigkeit. Für Amnesty International bildet sie die Arbeitsgrundlage.

Seit ihrer Verkündigung hat sich das Gesicht der Welt positiv verändert: Die Menschenrechte haben Eingang in internationale Vereinbarungen, völkerrechtlich bindende Konventionen und nationale Verfassungen gefunden. Andererseits treten viele Staaten die Menschenrechte auch heute mit Füßen – nicht nur weit weg im Sudan, China oder Simbabwe. Auch hier in Europa.

Zu den Artikeln der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte

Anti-Folterkonvention

Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe
Convention against Torture and Other Cruel, Inhuman or Degrading Treatment or Punishment (CAT)
vom 10.12.1984. In Kraft getreten am 26.06.1987.

Das Fakultativprotokolls zur UN-Konvention gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe wurde im Dezember 2002 von der UN-Generalversammlung verabschiedet. Darin sind vorgesehen:

  • die Einrichtung eines UN-Gremiums aus internationalen Expertinnen und Experten, die jederzeit unangekündigt Orte aufsuchen können, wo Menschen in Gewahrsam gehalten werden
  • die Einrichtung nationaler Gremien von Expertinnen und Experten, die jederzeit unangekündigt Orte aufsuchen können, wo Menschen in Gewahrsam gehalten werden.

Fakultativprotokoll verpflichtet die Vertragsstaaten, unabhängige internationale und nationale Besuchsmechanismen zu etablieren zur Prävention von Folter an Orten, an denen Personen die Freiheit entzogen wird.

Zu den Artikeln der Anti-Folterkonvention

5. Dezember 2018